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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Erholungsaufenthalte im Campingresort Boddenblick

Stand: 20.03.2024

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Miete von Campingstandplätzen sowie Tiny-Häusern und Schlaffässern (Mietobjekte) zur Erholungsnutzung im Campingresort Boddenblick zwischen der Prima Inn GmbH (Vermieter) und dem jeweils Buchenden (Mieter). Sie gelten bis zur Herausgabe neuer Vertragsbedingungen.

§ 1 Vertragsschluss

(1) Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich nur über eine Online-Buchung möglich. Mit dem Anklicken des „Bestätigen“-Buttons wird dem Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages verbindlich angeboten. Das Vertragsangebot gilt erst dann als angenommen, wenn die Buchung per E-Mail, bei „Walk In“ Buchungen an dem Buchungsautomaten des Vermieters durch Ausdruck der Buchungsbestätigung, bestätigt wurde. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Vermieter per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.

(2) Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, ist der Vermieter an dieses neue Angebot sieben Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.

§ 2 Preise, Mindestmietdauer und Rabatte

(1) Die jeweils gültigen Preise und Saisonzeiten sind dem Online-Buchungssystem unter www.prima-resorts.com zu entnehmen.

(2) In bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestmietdauer erfüllen. Bei Campingaufenthalten sind dies in der Nebensaison und in der Hauptsaison 1 Nacht. Die Mietobjekte haben in der Nebensaison eine Mindestmietzeit von 2 Nächten und in der Hauptsaison von 3 Nächten.

(3) Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Es werden nur unbare Zahlungen entgegengenommen.

(2) Bei Zahlungen mit Kreditkarte und Paypal wird diese 28 Tage vor Mietbeginn mit 100% des Rechnungsbetrages belastet.

(3) Bei Zahlungen per Überweisung ist der volle Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugsbeginn sowie weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.

(5) Wenn eine Belastung der Kreditkarte nach Abs. 3 nicht möglich ist, oder eine Zahlung nach Abs. 2 sieben Tage nach Fälligkeit nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, kann der Vermieter von dem Vertrag zurücktreten.

§ 4 Anreise und Abreise

(1) Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 12.00 Uhr bzw. das Mietobjekt ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Standplätze oder Mietobjekte, die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf einen Ersatzstandplatz oder ein Ersatzmietobjekt hat.

(2) Sollte das gebuchte Mietobjekt bzw. der Standplatz am Anreisetag nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter dem Vermieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Zurverfügungstellung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatzmietobjekt oder Ersatzstandplatz mindestens in vergleichbarer Kategorie. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes kann der Mieter den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Vom Mieter geleistete Zahlungen werden ihm in diesem Fall erstattet.

(3) Mietobjekte und Standplätze sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu übergeben. Bei späterer Abreise ist der Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen.

§ 5 Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Mieters

(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter per E-Mail mitteilt.

(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Abweichend von dieser gesetzlichen Regel, kann der Mieter bis 28 Tage vor Mietbeginn vollständig kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Für einen späteren Rücktritt werden folgende Pauschalen in Rechnung gestellt bzw. einbehalten: ab 28 Tage vor Mietbeginn 50 % und ab 14 Tage bis zum Mietbeginn 100% des Rechnungsbetrages.

(3) Diese Rücktrittspauschalen werden jeweils um die ersparten Aufwendungen des Vermieters hinsichtlich des jeweiligen Mietobjektes oder Standplatzes reduziert. Der Vermieter bemüht sich bei Rücktritt des Mieters um eine Weitervermietung des Mietobjektes oder des Standplatzes, um den Schaden möglichst gering zu halten. Gelingt eine Weitervermietung erfolgt eine (teilweise) Erstattung der Stornopauschale, abhängig von der tatsächlichen Höhe der Weitervermietungseinnahmen, an den Mieter. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer externen Rücktrittsversicherung.

(4) Nach Mietbeginn ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen.

§ 6 Rücktritt und außerordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Vor Mietbeginn kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Mieter nach § 3 in Zahlungsverzug befindet oder sich herausstellt, dass ein Hausverbot gegen den Mieter bzw. eine mitnutzende Person besteht oder ein Fall von Abs. 2 lit. d) vorliegt.

(2) Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechcgt, das Mietverhältnis aus wichcgem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen, insbesondere wenn

  • a. der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des Standplatzes fortsetzt.
  • b. der Mieter oder eine mitnutzende Person, gegen die Platzordnung verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung des Vermieters dies nicht unterlässt. Im Falle erheblicher Verstöße gegen die Platzordnung ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
  • c. der Mieter sich nach § 3 in Zahlungsverzug befindet.
  • d. der Mieter den Standplatz schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gemietet hat; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschens- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Mieters in einer fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.
  • e. der Mieter oder eine mitnutzende Person während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, das Inventar des Platzes bzw. Eigentum anderer Gäste mutwillig zerstört, beschädigt oder andere Straftaten zum Nachteil des Vermieters, des Personals, anderer Gäste oder der Umwelt begeht.

(3) Ein Verhalten nach Abs. 2 lit. a-b) und d-e) berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.

§ 7 Sonderbestimmungen für Mietobjekte

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.

(2) Mängel am Mietobjekt, dem Inventar und sonstigen Mietgegenständen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Vermieter infolge unterlassener oder verspäteter Anzeige keine Abhilfe schaffen kann, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern.

(3) Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten nur dann gestattet, wenn das jeweilige Mietobjekt durch den Vermieter hierfür ausgewiesen ist und durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil geworden ist.

(4) Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung.

(5) Bei Abreise ist das Objekt vom Mieter ordentlich und gereinigt (besenrein) an den Vermieter zu übergeben. Dies umfasst insbesondere: das Saugen oder Fegen des Fußbodens, die Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, sowie die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Darüber hinaus sind insbesondere auch durch mitgebrachte Haustiere verursachte Verunreinigungen zu beseitigen. Sollte das Mietobjekt nicht besenrein im Sinne des Vorstehenden übergeben werden, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen berechtigt.

(6) Eine darüberhinausgehende professionelle Endreinigung wird obligatorisch von dem Vermieter durchgeführt. Der Mieter hat hierfür das Entgelt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.

(7) Das Rauchen ist in sämtlichen Mietobjekten strikt untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine dem Ausmaß der Zuwiderhandlung entsprechend angemessen erhöhte Endreinigungspauschale in Rechnung zu stellen.

§ 8 SonderbestImmungen für Standplätze

(1) Bei dem Aufstellen von Wohnwagen und Vorzelt auf dem Standplatz sind die jeweils geltenden Brandschutz- und Abstandsbestimmungen der Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zu beachten.

(2) Fahnen dürfen Vorzelt bzw. Wohnwagen nicht überragen und keinen gesonderten Pfosten haben. Windschutzanlagen dürfen maximal zwölf qm des Standplatzes nach drei Seiten umfassen und eine Höhe von 120 cm nicht überschreiten. Sie müssen aus nicht brennbaren schwer enplammbaren Materialien bestehen und sich in das Landschafts- und Platzbild einfügen.

(3) Eingriffe in die Substanz des Standplatzes sind untersagt. Insbesondere dürfen keine Gräben gezogen und Aufschüttungen vorgenommen werden.

(4) Pro Standplatz sind max. drei Gasflaschen (geprüft) mit einem Füllgewicht von höchstens elf kg zulässig.

(5) Auf dem Standplatz darf jeweils nur ein PKW abgestellt werden. Weitere PKW müssen auf dem Parkplatz außerhalb des Campingresorts abgestellt werden.

(6) Dem Mieter ist es untersagt, ein Gewerbe auf dem Standplatz oder von diesem ausgehend auszuüben. Dies gilt nicht für sog. „Workacon-Aufenthalte“.

(7) Bei Abreise ist der Standplatz vollständig beräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter herauszugeben. Erforderliche Nacharbeiten kann der Vermieter dem Mieter nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

§ 9 Besuch

(1) Es dürfen nur angemeldete Personen das Campingresort betreten. Besucher des Mieters sind anzumelden. Die Anzahl gleichzeitiger Besucher kann begrenzt werden.

(2) Besucher haben eine Tagespauschale sowie PKW-Parkpauschale zu entrichten, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Ausgenommen hiervon sind Besucher, die das Campingresort nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches betreten oder ein Wellnessangebot gebucht haben.

§ 10 Hunde/Haustiere

(1) Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters und Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet.

(2) Für Hunde besteht auf dem gesamten Gelände Leinenpflicht. „Gefährliche Hunde“ im Sinne der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns sind nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich auch im Übrigen zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V).

(3) Die Hinterlassenschaften von Haustieren sind umgehend zu beseitigen und zu entsorgen.

§ 11 Nutzung der Anlagen des Campingresorts

(1) Die für den Standplatz bzw. das Mietobjekt angemeldeten Personen dürfen die sanitären Anlagen kostenfrei sowie die Fitness- und Wellnessanlage gegen Aufpreis nutzen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden.

(2) Eine bestehende Aufsichtspflicht über Kinder ist jederzeit wahrzunehmen. Insbesondere das Benutzen der sanitären Anlagen durch Kinder unter sechs Jahren darf nur in Begleitung Erwachsener erfolgen.

§ 12 Saisonalität des Angebotes

(1) Das Campingresort ist ganzjährig geöffnet. In Teilen der Nebensaison können verschiedene Einrichtungen (z.B. die Gastronomie) geschlossen oder Angebote nicht verfügbar sein. Ein saisonal reduziertes Angebot in dieser Zeit begründet keinen Minderungsanspruch.

(2) Der Naturbadeteich in dem Campingresort ist unbeheizt und eine Nutzung in der kalten Jahreszeit kann daher eingeschränkt sein. Dieser Umstand begründet ebenfalls kein Recht zur Minderung.

§ 13 Haftung

(1) Der Mieter und seine mitnutzenden Personen sind verpflichtet, die Platzanlagen sowie das Mietobjekt nebst Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei einer durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei sonst fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter, auch für seine Erfüllungsgehilfen, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden verursacht durch höhere Gewalt.

§ 14 Platzordnung

Die Platzordnung des Vermieters in ihrer jeweils gültigen Fassung und die behördlichen Vorschriften, insbesondere die Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes MV (CWVO-MV) sowie die Hundehalterverordnung des Landes MV (HundehVO-MV) sind durch den Mieter, begleitende Personen und deren Gäste zu beachten und befolgen. Diese können in der Rezeption und in der digitalen Gästemappe eingesehen werden.

§ 15 Datenschutz

(1) Der Mieter schließt eine gesonderte Datenschutzvereinbarung mit dem Vermieter. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben in diesem Vertrag sowie Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gespeichert und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung verwendet.

(2) Der Mieter ist ebenso damit einverstanden, dass das Campingresort in Teilen zur Sicherheit der Gäste videoüberwacht wird und die Daten vorübergehend zu Beweissicherungszwecken gespeichert werden. Das Datenschutzkonzept kann unter www.prima-resorts.com eingesehen werden.

§ 16 Gerichtsstand

Für Vollkaufleute sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Prima Inn GmbH, Junckerstraße 10, 16816 Neuruppin.

Geschäftsverbindung

Bank Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
IBAN DE34 1605 0202 1001 0498 33
BIC: WELADED1OPR

Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE282473380,
Handelsregister Amtsgericht Neuruppin HRB 104 13 NP

Geschäftsführer: Ronny Rohr, Kriscn Heidemann